Pesca Sportiva - Sport Fishing

Acquario di Ariis

Attività tecnica e di salvaguardia

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Pesca professionale

SPORTFISCHEREI

Behinderte

 

 

 

 

 

Behinderte (Personen im Sinne von Artikel 1 des Gesetzes Nr. 68 vom 12. März 1999)

Die behinderte Person muss im Besitz eines von der zuständigen Behörde ausgestellten Behindertenausweises sein, aus dem der Prozentsatz oder die Kategorie der Behinderung hervorgeht, die ihr auf der Grundlage von Artikel 1 des Gesetzes Nr. 68 vom 12. März 1999 zugewiesen wurde.

Behinderte können unabhängig von Alter, der Staatsangehörigkeit und dem Wohnsitz in den Binnengewässern der Region Friaul-Julisch Venetien Sportfischerei betreiben, sofern sie im Besitz eines Ausweises und der oben genannten Bescheinigung über die Behinderung sind und von einer erwachsenen Person begleitet werden, die die Jahresgebühr oder unterjährige Gebühr bezahlt hat und im Besitz von Fischereidokumenten ist.

Ihr Fang wird auf die Quote des begleitenden Erwachsenen angerechnet.

Die behinderte Person zahlt die Gebühr nicht.

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

         E-Mail: licenze@etpi.fvg.it