Seite mit Informationen zu den Gebühren für die Sportfischerei.
Für zusätzliche Informationen bzw. Klarstellungen:
INFO ETPI-Lizenzausgabestelle - tel. (+39) 0432.551.222/205, email: licenze@etpi.fvg.it
Die Jahresgebühr ist den Inhabern einer gültigen Sportfischereilizenz vorbehalten, die in der Region Friaul-Julisch Venetien oder in einer anderen italienischen Region ausgestellt wurde, nachdem sie eine Prüfung abgelegt oder einen Kurs besucht haben, und erlaubt die Sportfischerei an 16 Tagen im Monat, und zwar im Rahmen aller Fischereiregelungen bis zum 31. Dezember des Jahres, für das sie bestimmt ist.
Der Jahresbeitrag beträgt 60,00 € für Personen, die am 1. Januar 18 Jahre oder älter sind, und 15,00 € für Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Es ist möglich, die Gebühr über die App APPesca.FVG oder mithilfe des vorgedruckten Formulars von der Lizenzausgabestelle oder über elektronische Kontaktadressen zu entrichten.
Die unterjährige Gebühr kann von jedem bezahlt werden, der in der Region ansässig oder nicht ansässig ist, mit oder ohne Fischereilizenz, gestattet den Fischfang für einen Tag und kann für maximal 12-mal im Jahr bezahlt werden, auch wenn nicht aufeinanderfolgend, jedoch mindestens 4-mal ausschließlich für das Fischen ohne Tötung.
Es ist möglich, die Gebühr über die App APPesca.FVG oder mit dem vorgedruckten Formular von der Lizenzausgabestelle oder über elektronische Kontaktadressen zu entrichten.
Art der Gebühr |
Volljährige Sportfischer |
Sportfischer im Alter zwischen 14 und 17 Jahren |
Anmerkungen |
Jährlich: |
60,00 € |
15,00 € |
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Unterjährig: |
20,00 € |
20,00 € |
Für alle Fangregelungen außer der „No-Kill“-Regelung |
Unterjährig reduziert |
16,00 € |
16,00 € |
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Die neue App, die die Zahlung von Gebühren und die Verwaltung des Fischfangs ermöglicht.
APPesca.FVG kann einfach mit Ihrem Telefon für eine oder alle der folgenden Funktionen verwendet werden:
APPesca.FVG ermöglicht es Ihnen daher, alle für die Einhaltung der Fischereidokumente erforderlichen Vorgänge völlig selbständig durchzuführen, ohne dass Sie sich an eine Amtsadresse oder Lizenzausgabestelle der Behörde zum Schutz des Fischereierbes (ETPI) wenden müssen.
Für diejenigen, die sich nicht für die App entscheiden, sind die Dokumente jedoch weiterhin in Papierform erhältlich.