Pesca Sportiva - Sport Fishing

Acquario di Ariis

Attività tecnica e di salvaguardia

Tutela e vigilanza

Pesca professionale

SPORTFISCHEREI

Fischfang mit einer in Italien nach einem Kurs/Prüfung erworbenen Fischereilizenz

 

 

 

 

Seite für die Art des Fischfangs mit einer in einer anderen italienischen Region als Friaul-Julisch Venetien erworbenen Lizenz, die nach bestandener Prüfung oder Teilnahme an einem Lehrgang erworben wurde.

Fischfang in FVG mit nach Kurs/Prüfung erworbener Fischereilizenz aus anderen Regionen

Der Sportfischer hat zwei Möglichkeiten:

  • Entrichten der Jahresgebühr von 60,00 Euro (15,00 Euro für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren), die die Ausübung der Sportfischerei an 16 Tagen im Monat in allen Fischereiregionen bis zum 31. Dezember des Jahres gestattet, für die sie gilt
  • Entrichten der ermäßigten unterjährigen Gebühr von 16,00 Euro, die den Fischfang einen Tag langgestattet und maximal 10-mal pro Jahr gezahlt werden kann, auch wenn nicht aufeinanderfolgend. Zusätzlich kann 6-mal die Möglichkeit des ausschließlichen Fischfangs ohne Tötung genutzt werden.

Es ist möglich, die Gebühr über die App APPesca.FVG zu bezahlen oder die entsprechenden Formulare bei den Zulassungsstellen oder den elektronischen Kontaktadressen anzufordern.

Gleichzeitig mit der Zahlung der Gebühr bestätigt der Sportfischer, dass er im Besitz einer Fischereilizenz aus einer anderen Region Italiens ist, die er nach bestandener Prüfung oder Teilnahme an einem Kurs erworben hat. Etpi wird die Selbstbescheinigung überprüfen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dem Sportfischer die in Artikel 76 des Präsidialdekrets Nr. 445/2000 vorgesehenen Strafen für unwahre Angaben und die Ausstellung oder Verwendung falscher Dokumente gemäß den Artikeln 46 und 47 des Präsidialdekrets Nr. 445/2000 bekannt sind.

 

Nach der ersten Zahlung der Gebühr sendet ETPI die Sportfischereilizenz für Friaul-Julisch Venetien im PDF-Format, die Sie ausdrucken oder in Ihrem Smartphone speichern können, automatisch per E-Mail oder über APPesca.FVG.

Der Sportfischer muss bei jedem Angelausflug Folgendes mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen:

  • FVG-Fischereilizenz; wenn die Ausstellung durch ETPI noch aussteht, die außerregionale Lizenz
  • Zahlungsbeleg der jährlichen oder unterjährigen Gebühr
  • Aufzeichnungsdokument, das auch über die spezielle App Appesca.FVG verfügbar ist.
  • Gültiges Ausweisdokument

Weitere Informationen bezüglich des Sportfischens finden Sie im Sportfischereikalender (CPS).

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

        E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su

Zahlung der Jahresgebühr und Abholung des entsprechenden Aufzeichnungsdokuments (DRA)

Sportfischer, die nicht in der Region FVG ansässig sind und eine Sportfischereilizenz (unabhängig von deren Bezeichnung) besitzen, die in anderen italienischen Regionen nach dem Besuch eines Kurses oder des Bestehens einer Prüfung ausgestellt wurde, und die Jahresgebühr entrichtet haben, können den Fischfang während des gesamten Kalenderjahres in der Region FVG ausüben und ihre Angelausflüge und Fänge im jährlichen Aufzeichnungsdokument (DRA) eintragen, das auch auf der App APPesca.FVG verfügbar ist.

Sportfischer, die die App nicht heruntergeladen haben, können das DRA durch Vorlage des Folgenden, einschließlich über Dritte oder per Post*, bei den Lizenzausgabestellen oder Übermittlung an die elektronischen Kontaktadressen und sonstige Adressen erhalten:

  • Im Falle einer ersten Zahlung: die in anderen italienischen Regionen nach Teilnahme an einem Kurs oder dem Bestehen einer Prüfung erworbene außerregionale Fanglizenz
  • Für Folgezahlungen: die gültige FVG-Sportfischereilizenz
  • Zahlungsquittung für die Jahresgebühr, die über Appesca.FVG oder mithilfe des vorgedruckten Formulars der Lizenzausgabestellen oder der elektronischen Kontaktadressen bezahlt wurde
  • Das abgelaufene Aufzeichnungsdokument (wenn es verlorengegangen ist, ist der Verlust auf dem Formular Ersatzerklärung zu melden und ein Ausweisdokument beizufügen). ETPI verwendet die in den Dokumenten enthaltenen Daten für jährliche oder unterjährige Aufzeichnungen zu statistischen Zwecken.

* Es besteht die Möglichkeit, ETPI (via Colugna 3, 33100 Udine) um die Zusendung des DRA per Post zu bitten, wobei 8,00 € für Post- und Sekretariatskosten anfallen. ETPI wird das DRA per Einschreiben mit Rückschein versenden.

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

        E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su

Zahlung der unterjährigen Gebühr und Abholung des entsprechenden Aufzeichnungsdokuments (DRI)

Sportfischer, die nicht in der Region FVG ansässig und Inhaber einer Sportfischereilizenz sind (unabhängig von deren Bezeichnung), die in anderen italienischen Regionen nach Besuch eines Kurses und dem Ablegen einer Prüfung ausgestellt wurde, und die Jahresgebühr bezahlt haben, können den Fischfang am gewählten Tag in der Region FVG maximal 8-mal pro Jahr ausüben, auch wenn diese Ausflüge nicht aufeinanderfolgen, wobei weitere 4-mal hinzukommen können, die ausschließlich dem Fischfang ohne Tötung gewidmet sind. Sie müssen die Angelausflüge und Fänge auf dem unterjährigen Aufzeichnungsdokument (DRI) vermerken, das auch über APPesca.FVG verfügbar ist.

Der Sportfischer, der die App APPesca.FVG nicht heruntergeladen hat, kann das DRI durch Vorlage des Folgenden, einschließlich über Dritte oder per Post*, bei den Lizenzausgabestellen oder Übermittlung an die elektronischen Kontaktadressen erhalten:

  • Im Falle einer ersten Zahlung der Gebühr: die in anderen italienischen Regionen nach Teilnahme an einem Kurs oder dem Bestehen einer Prüfung erworbene außerregionale Fanglizenz
  • Für Folgezahlungen: die gültige FVG-Sportfischereilizenz
  • Zahlungsquittung für die unterjährige Gebühr, die über APPesca.fVG oder mithilfe des vorgedruckten Formulars der Lizenzausgabestellen oder der elektronischen Kontaktadressen bezahlt wurde
  • das abgelaufene Aufzeichnungsdokument. ETPI verwendet die in den Dokumenten enthaltenen Daten für jährliche oder unterjährige Aufzeichnungen zu statistischen Zwecken 

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

        E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su