Seite für die Art des Fischfangs für all jene, die keine Fischereilizenz oder eine in einer anderen italienischen Region als Friaul-Julisch Venetien erworbene Lizenz besitzen, die nach bestandener Prüfung oder Teilnahme an einem Lehrgang erworben wurde.
Fischfang in der Region FVG nach Zahlung der unterjährigen Gebühr
Sportfischer ohne FVG-Fischereilizenz können an einem Tag ihrer Wahl den Fischfang ausüben, wenn sie die unterjährige Gebühr bezahlen, und zwar maximal 16-mal im Jahr, wovon 6 Tage ausschließlich dem Fischfang ohne Tötung gewidmet werden müssen.
Die unterjährige Gebühr beträgt € 20,00, erlaubt Ihnen, einen Tag lang zu fischen, und zwar gemäß jeglicher Regelung, und kann maximal 10-mal pro Jahr entrichtet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weitere 6-mal den Fischfang ohne Tötung zu betreiben, wofür eine Gebühr in Höhe von € 16,00 für jeden Tag zu entrichten ist.
Es ist möglich, die Gebühr über die App APPesca.FVG oder mit dem vorgedruckten Formular von der Lizenzausgabestelle oder über elektronische Kontaktadressen zu zahlen.
Nach der Zahlung der unterjährigen Gebühr über die App kann der Sportfischer die Angelausflüge und Fänge in der App selbst eintragen oder sich das Dokument für unterjährige Aufzeichnungen (DRI) im PDF-Format an seine E-Mail-Adresse schicken lassen und es ausdrucken, um die Aufzeichnungen vorzunehmen oder genau wie diejenigen, die im Tabakwarengeschäft, in Postämtern, Banken etc. bezahlt haben, bei den Lizenzausgabestellen oder den elektronischen Kontaktadressen durch Vorlage der folgenden Unterlagen um das DRI bitten, einschließlich durch Dritte:
Der Sportfischer muss Folgendes bei jedem Angelausflug mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen:
Weitere Informationen bezüglich des Sportfischens finden Sie im Sportfischereikalender (CPS).
Wenn Sie an der FVG-Fanglizenz interessiert sind, sehen Sie sich diese Seite an.
INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205
E-Mail: licenze@etpi.fvg.it