Pesca Sportiva - Sport Fishing

Acquario di Ariis

Attività tecnica e di salvaguardia

Tutela e vigilanza

Pesca professionale

SPORTFISCHEREI

Minderjährige unter 14 Jahren

 

 

 

 

 

Minderjährige unter 14 Jahren, und zwar Italiener und Ausländer, dürfen unabhängig von ihrem Wohnsitz in den Binnengewässern der Region Friaul-Julisch Venetien Sportfischerei betreiben, sofern sie einen gültigen Ausweis besitzen und von einem Erwachsenen begleitet werden, der die Jahresgebühr oder unterjährige Gebühr bezahlt hat und über ordnungsgemäße Fischereidokumente verfügt.

Jeder begleitete Minderjährige darf mit seiner eigenen Ausrüstung fischen, jedoch nur im Rahmen der zulässigen Fangmenge für die Begleitperson. 

Der Fang wird auf die Quote des begleitenden Erwachsenen angerechnet.

Kinder unter 14 Jahren zahlen keine Gebühr.

Mit Vollendung des dreizehnten Lebensjahres kann das Kind die Prüfung zur Erlangung einer Sportfischereilizenz in der Region FVG ablegen, die jedoch erst ab dem Tag des vierzehnten Geburtstags beantragt werden kann.

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

        E-Mail: licenze@etpi.fvg.it