Pesca Sportiva - Sport Fishing

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SPORTFISCHEREI

Fischfang mit dem Fischergalgen

 

 

 

 

Seite mit Informationen über das Sportfischen mit der Fischwaage (Fischergalgen).

 

Gemäß Artikel 3 Absatz 38 ff. des Regionalgesetzes 31/2017 werden die am 1. August 2017 bestehenden Fischergalgen, die nicht für die Berufsfischerei bestimmt sind, jährlich mit einer Sonderbestimmung der territorial zuständigen Gemeinde für Fischereiaktivitäten genehmigt, vorbehaltlich der Vorlage eines speziellen Antrags, dem eine Kopie der fälligen Konzessionen für die Nutzung des öffentlichen Eigentums beigefügt ist: Gewässerschein, Genehmigung des Urbarmachungskonsortiums, Erklärung, dass es sich um eine Freizeitaktivität handelt, und alle weiteren von der die Genehmigung erteilenden Stelle geforderten Unterlagen. Für die Genehmigung des Fischergalgens ist eine von der Gemeindeverwaltung festgelegte Gebühr zu entrichten.

Die Fangmenge für jeden Fischergalgen ist auf 20 kg pro Woche begrenzt, und jeder Fang muss sofort auf den entsprechenden Formularen, die die Gemeinde für jeden Fischergalgen bereitstellt, und auf die in der Genehmigung festgelegte Weise aufgezeichnet werden.

 

Sportfischer, die ihre Tätigkeit mit einem zugelassenen und installierten Fischergalgen in Binnengewässern ausüben, müssen die Anforderungen für die Sportfischerei erfüllen, d. h. sie müssen die jährliche oder unterjährige Gebühr für die Sportfischerei in der Region Friaul-Julisch Venetien entrichtet haben und sind nicht verpflichtet, ihre Fänge in ihrem DRA/DRI (Dokument für jährliche oder unterjährige Aufzeichnungen) einzutragen.

Das Sportfischen mit Fischergalgen respektiert die vorübergehenden Angelverbote im Sportfischereikalender (CPS).

 

Informationen und Erläuterungen finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

        E-Mail: licenze@etpi.fvg.it