Pesca Sportiva - Sport Fishing

Acquario di Ariis

Attività tecnica e di salvaguardia

Tutela e vigilanza

Pesca professionale

SPORTFISCHEREI

Fischfang mit FVG-Fischereilizenz

 

 

 

 

Seite für Sportfischer, die bereits eine FVG-Fischereilizenz besitzen.

Allgemeine Informationen über die verschiedenen derzeit gültigen FVG-Fischereilizenzen

Nach den geltenden Vorschriften hat die FVG-Sportfischereilizenz eine unbegrenzte Dauer und Gültigkeit.

In der Region Friaul-Julisch Venetien gibt es verschiedene Arten von gültigen Fischereilizenzen, die auf dieser Seite detailliert beschrieben sind.

torna su

Sportfischerei mit allen Geräten außer dem Fischergalgen

Der Sportfischer muss bei jedem Angelausflug Folgendes mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen:

  • Gültige FVG-Fischereilizenz
  • Zahlungsbeleg der jährlichen oder unterjährigen Gebühr
  • Anmeldungsdokument, das auch über die spezielle App APPesca.FVG verfügbar ist
  • Gültiges Ausweisdokument

Weitere Informationen zum Sportfischen finden Sie im Sportfischereikalender (CPS).

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

          E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su

Jahresgebühr und Abholung von Dokumenten für jährliche Aufzeichnungen (DRA)

Der Sportfischer und Inhaber einer gültigen FVG-Fanglizenz, der eine Jahresgebühr entrichtet hat, kann das Dokument für die jährlichen Aufzeichnungen (DRA), auf dem die Angelausflüge und Fänge aufgezeichnet werden, über APPesca.FVG oder durch Einreichung, einschließlich durch Dritte oder per Post*, der folgenden Unterlagen an die Lizenzausgabestelle oder an die elektronischen Kontaktadressen und sonstigen Anlaufstellen:

  • Gültige FVG-Sportfischereilizenz
  • Originalquittung für die Jahresgebühr, die über APPesca.FVG oder mithilfe des vorgedruckten Formulars der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktdaten bezahlt wurde
  • Wenn das Fangheft abgelaufen oder verlorengegangen ist, ist der Verlust auf dem Formular Ersatzerklärung zu melden und ein Ausweisdokument beizufügen. ETPI verwendet die in den Dokumenten enthaltenen Daten für jährliche oder unterjährige Aufzeichnungen zu statistischen Zwecken.

* Wenn Sie das DRA per Post an ETPI, Via Colugna 3, 33100 Udine, schicken möchten, müssen Sie 8,00 € für Post- und Sekretariatskosten hinzurechnen. ETPI wird die DRA per Einschreiben versenden.

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

          E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su

Unterjährige Gebühr und Abholung von Dokumenten für unterjährige Aufzeichnungen (DRI)

Die unterjährige Gebühr erlaubt das Angeln für einen Tag, maximal 16-mal pro Jahr gezahlt werden kann, auch wenn nicht aufeinanderfolgend. Zusätzlich kann 6-mal die Möglichkeit des ausschließlichen Fischfangs ohne Tötung genutzt werden. Die unterjährige Gebühr beträgt € 16,00 für jedes Fischereiregime.

Sportfischer, die eine unterjährige Gebühr entrichtet haben, können das Dokument für die unterjährigen Aufzeichnungen (DRI) anfordern, auf dem sie ihre Angelausflüge und Fänge des Tages über APPesca.FVG eintragen können, oder durch Übermittlung, einschließlich durch Dritte, an die Lizenzausgabestellen oder die elektronischen Kontaktadressen der folgenden Unterlagen anfordern:

  • Gültige FVG-Sportfischereilizenz
  • Originalquittung für die unterjährige Gebühr, die über APPesca.FVG oder mithilfe des vorgedruckten Formulars der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktadressen bezahlt wurde
  • Wenn das Aufzeichnungsdokument abgelaufen ist oder verloren wurde, ist der Verlust auf dem Formular Ersatzerklärung zu melden und ein Ausweisdokument beizufügen. ETPI verwendet die in den Dokumenten enthaltenen Daten für jährliche oder unterjährige Aufzeichnungen zu statistischen Zwecken.

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

          E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su

Wohnortwechsel

Es ist möglich, ETPI die neue Adresse mitzuteilen, um eine korrekte Weiterleitung der Korrespondenz zu ermöglichen, indem Sie eine E-Mail an licenze@etpi.fvg.it  schreiben oder bei der Lizenzausgabestelle anrufen oder indem Sie die Daten selbst aktualisieren, wenn Sie die App APPesca.FVG verwenden.

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

          E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su

Ersatz der FVG-Fischereilizenz

Es ist möglich, die vor dem 01.06.2020 ausgestellte Lizenz durch eine neue FVG-Fanglizenz ohne Ablaufdatum in digitaler Form oder in Papierform zu ersetzen, was 10,00 € kostet.

 

Der betreffende Sportfischer legt der Lizenzausgabestelle persönlich, durch Dritte oder auf dem Postweg folgende Unterlagen vor:

  • Kopie des Personalausweises und, falls nicht auf dem Ausweis angegeben, eine Kopie der Steuernummer
  • Die zu ersetzende FVG-Lizenz
  • abgeholtes Aufzeichnungsdokument und die Quittung für die Zahlung der Gebühr
  • Quittung für die Zahlung von 10,00 €, die mit dem vorgedruckten Formular der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktadressen zu zahlen ist.

 

Die Lizenzausgabestellen senden Ihnen die PDF-Datei mit der auszudruckenden Lizenz per E-Mail zu und liefern Ihnen den Ausdruck der Lizenz im Papierformat. Wenn Sie den Ausdruck der FVG-Fanglizenz auf einem Kunststoffträger im Ausweisformat haben möchten, müssen Sie zusätzlich 10,00 Euro bezahlen.  

 

Für den Versand der neuen Fanglizenz per Post müssen Sie 8,00 € für Porto und Sekretariatskosten hinzurechnen. ETPI wird die Fanglizenz per Einschreiben mit Rückschein versenden.

 

Zusammenfassendes Diagramm:

ERSATZ

DRUCK AUF KUNSTSTOFFTRÄGER

Fakultative Dienstleistung

POSTVERSAND

Fakultative Dienstleistung

€ 10.00

€ 10.00

€ 8.00

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

          E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su

Diebstahl/Verlust von Fischereidokumenten

Bei Diebstahl oder Verlust von:

 

  • FVG-Fanglizenzen, die seit dem 01.06.2020 erteilt wurden

Bei Verlust/Diebstahl einer digital übermittelten Fanglizenz können Sie einfach die per E-Mail erhaltene PDF-Datei ausdrucken. Wenn jedoch die PDF-Datei der Fanglizenz verloren gegangen ist und Sie keinen Ausdruck besitzen, können Sie bei den Lizenzausgabestellen kostenlos die Zusendung der Datei oder eines Ausdrucks der FVG-Fanglizenz anfordern.  

 

  • FVG-Fanglizenzen, die vor dem 01.06.2020 erteilt wurden

Bei Verlust/Diebstahl kann ein Duplikat der vor dem 01.06.2020 ausgestellten Fanglizenz bei den Lizenzausgabestellen angefordert werden.

Die folgenden Angaben sind zu übermitteln, einschließlich über Dritte oder per E-Mail:

  1. Ersatzerklärung für den Diebstahl/Verlust der Fanglizenz, deren Angaben, falls nicht bekannt, bei der jeweiligen Lizenzausgabestelle zu erfragen sind
  2. Kopie des Personalausweises und, falls nicht auf dem Ausweis angegeben, eine Kopie der Steuernummer des Sportfischers
  3. Quittung für die Zahlung von 10,00 €, die mithilfe des vorgedruckten Formulars der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktadressen erfolgt ist.

Die Lizenzausgabestellen senden Ihnen die PDF-Datei mit der auszudruckenden Lizenz per E-Mail zu und liefern Ihnen den Ausdruck der Lizenz im Papierformat. Wenn Sie den Ausdruck der FVG-Fanglizenz auf einem Kunststoffträger im Ausweisformat haben möchten, müssen Sie zusätzlich 10,00 Euro bezahlen. 

Bei Bitte um Versand der neuen Fanglizenz per Post müssen Sie 8,00 € für Porto und Sekretariatskosten hinzurechnen. ETPI wird die Fanglizenz per Einschreiben mit Rückschein versenden.

 

Zusammenfassendes Diagramm:

DUPLIKATE

AUSDRUCK DER FANGLIZENZ AUF KUNSTSTOFFTRÄGER

Fakultative Dienstleistung

POSTVERSAND

Fakultative Dienstleistung

€ 10.00

€ 10.00

€ 8.00

 

 

  • Dokument für die jährlichen Aufzeichnungen (DRA)

Die folgenden Angaben sind an die Lizenzausgabestelle oder an die elektronischen Kontaktadressen zu übermitteln, bei denen das DRA eingeholt wurde, einschließlich über Dritte oder per E-Mail:

 

Ersatzerklärung für den Diebstahl/Verlust des DRA, dessen Angaben, falls nicht bekannt, bei der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktadresse, bei der es abgeholt/abgerufen wurde, erfragt werden müssen

Kopie des Personalausweises und der Steuernummer des Sportfischers, falls sie nicht auf dem Ausweis angegeben ist

Quittung für die Zahlung von 10,00 €, die mithilfe des vorgedruckten Formulars der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktadressen erfolgt ist.

Bei Bitte um Versand des neuen DRA per Post durch ETPI müssen Sie 8,00 € für Porto und Sekretariatskosten hinzurechnen. ETPI wird das DRA per Einschreiben mit Rückschein versenden. 

Wenn neben dem DRA auch die FVG-Fanglizenz verloren/gestohlen wurde, müssen die Kosten für das Duplikat der Lizenz, falls vorgesehen, und die Laminierung, falls gewünscht, hinzugerechnet werden, während die Kosten für den Postversand der Fanglizenz und/oder des DRA bei 8,00 Euro bleiben.

 

 

Zusammenfassendes Diagramm:

 

DRA-DUPLIKAT

LIZENZDUPLIKAT

AUSDRUCK DER FANGLIZENZ AUF KUNSTSTOFFTRÄGER

Fakultative Dienstleistung

POSTVERSAND

Fakultative Dienstleistung

€ 10.00

€ 10.00

€ 10.00

€ 8.00

 

  • Dokument für die unterjährigen Aufzeichnungen (DRI)

 

Sie müssen bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums der unterjährigen Gebühr einen Ausdruck des DRI oder der PDF-Datei bei der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktadresse anfordern, bei der sie es abgerufen haben.

 

Wenn neben dem DRI auch die FVG-Fanglizenz verloren/gestohlen wurde, müssen die Kosten für das Duplikat der Lizenz, falls vorgesehen, und die Laminierung, falls gewünscht, hinzugerechnet werden, während die Kosten für den Postversand der Fanglizenz bei 8,00 Euro bleiben.

Zusammenfassendes Diagramm:

DRI-DUPLIKAT

LIZENZDUPLIKAT

AUSDRUCK DER FANGLIZENZ AUF KUNSTSTOFFTRÄGER

Fakultative Dienstleistung

POSTVERSAND

Fakultative Dienstleistung

€ 00.00

€ 10.00

€ 10.00

€ 8.00

 

  • VERLUST DER GEBÜHRENQUITTUNG

Bei Verlust/Diebstahl Ihrer Gebührenquittung können Sie einfach die PDF-Datei ausdrucken, die Sie per E-Mail erhalten haben, wenn Sie online bezahlt haben. Oder Sie können eine Kopie der Gebührenquittung bei der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktadresse anfordern.  

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

          E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su

Ausdruck der FVG-Fischereilizenz auf einem Plastikträger im Ausweisformat

Es besteht die Möglichkeit, einen Ausdruck der FVG-Fanglizenz auf Kunststoffträgern im Ausweisformat für die Fanglizenzen anzufordern, die seit dem 01.06.2020 im Digital-/Papierformat ausgestellt wurden, und zwar durch Zahlung von 10,00 € mithilfe des vorgedruckten Formulars der Lizenzausgabestelle oder der elektronischen Kontaktadressen.

 

Sie können den Ausdruck der FVG-Fanglizenz auf einem Kunststoffträger im Ausweisformat, auch über Dritte, bei den Lizenzausgabestellen abholen. Wenn Sie die Zusendung per Post wünschen, müssen Sie zusätzlich 8,00 Euro für Post- und Sekretariatskosten bezahlen. ETPI wird die Lizenz im Ausweisformat per Einschreiben mit Rückschein versenden.

 

Fanglizenzen, die vor dem 01.06.2020 ausgestellt wurden, können auf Kunststoffträgern im Ausweisformat nach Rückgabe ausgedruckt werden.

 

INFO ETPI Lizenzausgabestelle - Tel. (+39) 0432 551 222/(+39) 0432 551 205

          E-Mail: licenze@etpi.fvg.it

torna su