Gemäß Artikel 27 Absatz 4 des Regionalgesetzes Nr. 42/2017 wird die Sportfischereilizenz nach bestandener Prüfung ausgestellt, zu der sich die Interessenten anmelden können, die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung und unabhängig von ihrem Wohnsitz das 13. Lebensjahr vollendet haben.
Die Sportfischereilizenz wird mit Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt.
Um die Prüfung ablegen zu können, müssen Sie sich bei den Zulassungsstellen anmelden, entweder persönlich oder elektronisch. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Formulare, die Sie im rechten Menü unter der Rubrik "Formulare" finden (Formular für volljährige Kandidaten und Formular für minderjährige Kandidaten), füllen Sie diese ordnungsgemäß aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie weiter unten im Abschnitt "Anmeldebedingungen".
INFO tel: (+39) 0432 551 205 / (+39) 0432 551 222
email: licenze@etpi.fvg.it
Um sich für die Prüfung anzumelden ist Folgendes notwendig:
Die Anmeldung zur Prüfung muss unter Verwendung des für volljährige und minderjährige Kandidaten erhältlichen Anmeldeformulars erfolgen, das in allen Teilen ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen versehen ist.
Der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann per E-Mail an etpi@regione.fvg.it oder per Fax an die Nummer (+39) 0432 551.299 gesandt oder bei den Zulassungsstellen des Unterzeichners, einschließlich durch Dritte, nach vorheriger Terminabsprache eingereicht werden.
Der Zulassungsantrag unterliegt einer Stempelgebühr in Höhe von € 16,00, die auf folgende Weise entrichtet werden kann:
Kandidaten, die die Prüfung nicht bestehen, können ohne einen neuen Antrag einzureichen, an nachfolgenden Prüfungssitzungen innerhalb desselben Jahres teilnehmen indem sie ihre Teilnahme an ETPI per E-Mail melden. Kandidaten, die die Prüfung im Laufe des Jahres nicht bestanden haben, können einen neuen Antrag auf Teilnahme an den Prüfungssitzungen des folgenden Jahres stellen.
Das ETPI kann beschließen, die Zahl der zulässigen Anmeldungen für bestimmte Prüfungssitzungen zu begrenzen. Wenn die Zahl der eingegangenen Anträge die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt, veröffentlicht das ETPI auf seiner Website die Liste der zu jeder Prüfungssitzung zugelassenen Kandidaten in der chronologischen Reihenfolge der Antragseingänge.
Wenn der Antragsteller nach dem Versand des Antrags oder der Abgabe bei den Zulassungsstellen keine weitere Mitteilung von ETPI erhält, gilt der Antrag als angenommen und die Anmeldung für das beantragte Datum als abgeschlossen.
Die Frist für die Einreichung der Anträge wird auf 3 Tage vor dem Prüfungstermin festgelegt. Die Prüfungssitzung findet statt, wenn mindestens 5 Anträge eingegangen sind.
Die Prüfungsfächer umfassen folgenden Themen:
ETPI veröffentlicht in dieser Rubrik die für das Bestehen der schriftlichen Prüfung nützlichen Lehrmaterialien.
ES IST MÖGLICH, DEN SPROTFISCHEREIKALENDER IN PAPIERFORM ZUR PRÜFUNG MITZUBRIGEN UND EINZUSEHEN
ETPI veröffentlicht in diesem Abschnitt die Liste der Fragen, die nach Themen gegliedert sind und im schriftlichen Test verwendet werden.
Aus diesen Listen, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, werden dann mit Hilfe eines automatisierten Zufallsgenerators die Fragen ausgewählt, die den Kandidaten vorgelegt werden.
Der Kalender wird mittels persönlicher Mitteilung dem Kandidaten übermittelt.
Änderungen des Datums und der Uhrzeit der Prüfungen sowie organisatorische Änderungen werden auf der ETPI-Website veröffentlicht oder auf Wunsch persönlich mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass das Material zur Prüfungsvorbereitung im Bereich Lehrmaterial abrufbar ist.
Die Prüfung für die Erteilung der Sportfischereilizenz besteht aus einem schriftlichen Test in Form eines Quiz mit Multiple-Choice-Antworten und einem evtl. mündlichen Teil über die im Bereich Prüfungsfächer aufgeführten Themen. Die Prüfung findet in öffentlicher Sitzung vor einer Kommission statt, die vom Generaldirektor des ETPI per Dekret ernannt wird. Die schriftliche Prüfung, die maximal sechzig Minuten dauert, besteht aus einer Kombination von vierzig Fragen, die für jeden Kandidaten unterschiedlich sind. Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine richtig ist. Die Fragen sind wie folgt unterteilt:
Für jede richtige Antwort gibt es zwei Punkte, für jede falsche Antwort null Punkte und für jede Nicht-Antwort wird ein Punkt abgezogen. Die Mindestpunktzahl ist erreicht, wenn siebzig Punkte erreicht werden. Bewerber, die zwischen zweiundsechzig und neunundsechzig Punkte erreicht haben, werden zum mündlichen Teil zugelassen, der höchstens fünfzehn Minuten dauert und vorzugsweise am selben Tag wie die schriftliche Prüfung stattfindet. Der Kandidat besteht den mündlichen Teil, wenn er nach Ansicht der Kommission ausreichende Kompetenzen in den zu prüfenden Fächern nachweisen kann.
Die Prüfungskommission trifft die endgültige Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung für jeden Kandidaten. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Prüfling am Ende der Prüfung bekannt gegeben.
Sportvereine, Verbände und Freiwilligenorganisationen, die in der Liste gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Regionalgesetzes Nr. 42 vom 1. Dezember 2017 aufgeführt sind, können Vorbereitungskurse für das Bestehen der Prüfung organisieren. Für die Teilnahme an einem solchen Kurs gibt es sechs Bonuspunkte.
Für die Festlegung der Mindestkriterien für die Organisation der genannten Kurse und für weitere Einzelheiten wird auf die Artikel 5 und 6 der Verordnung über die "Modalitäten für die Ausstellung der Dokumente für die Ausübung der Sportfischerei in Binnengewässern, in Umsetzung von Artikel 27 des Regionalgesetzes vom 1. Dezember 2017, Nr. 42 (Regionale Bestimmungen für die Bewirtschaftung der Fischbestände in Binnengewässern)" verwiesen, die durch D. P. Reg. 22/02/2021, Nr. 19 genehmigt wurde.
Es sind derzeit keine Veranstaltungen verfügbar.
Das ETPI stellt die Fischereilizenz in digitalem Format aus, nachdem es die erfolgreiche Prüfung und die Zahlung der Ausstellungskosten bestätigt hat, und sendet sie per E-Mail an die vom Antragsteller angegebene Adresse. Auf besonderen Wunsch und gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr (10,00 €) kann ein Ausdruck der Lizenz in Kartenformat angefordert werden.
Die Lizenz kann erst ab einem Alter von 14 Jahren ausgestellt werden.
Ein Bewerber, der die Prüfung bestanden hat und mindestens 14 Jahre alt ist, kann die FVG-Fanglizenz erhalten, indem er Folgendes überweist:
Nach dem Erwerb einer Fanglizenz ist für die Ausübung der Sportfischerei die Zahlung der Jahresgebühr erforderlich.
Die Jahresgebühr ist den Inhabern einer gültigen Sportfischereilizenz vorbehalten, die in Friaul-Julisch Venetien oder in einer anderen Region der Italienischen Republik nach bestandener Prüfung oder Teilnahme an einem Kurs ausgestellt wurde, und berechtigt zum Sportfischen an 16 Tagen im Monat unter allen Fischereiregimes bis zum 31. Dezember des Jahres, auf das sie sich bezieht. Der Jahresbeitrag beträgt 70,00 € für Personen, die am 1. Januar 18 Jahre und älter sind, und 15,00 € für Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Es ist möglich, die Gebühr über APPesca.fvg oder mit dem von den Zulassungsstellen vorgedruckten pagoPA-Zahlungsformular oder bei den computerisierten Kontaktadressen zu bezahlen.
Der Fischer, der die Jahresgebühr entrichtet hat, kann das jährliche Aufzeichnungsdokument DRA, auf dem die Ausflüge und Fänge eingetragen werden, in digitalem Format über APPesca.fvg oder in Papierform anfordern, indem er, auch über einen Dritten oder per Post*, bei den Zulassungsstellen oder bei den computerisierten Kontaktadressen und nicht computerisierten Kontaktadressen folgendes vorweist:
* Es besteht die Möglichkeit, ETPI (via Colugna 3, 33100 Udine) um die Zusendung des DRA per Post zu bitten, wobei 8,00 € für Post- und Sekretariatskosten anfallen. ETPI wird das DRA per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Der Besitz der FVG-Sportfischereilizenz ermöglicht den Erwerb der ermäßigten unterjährigen Gebühr (16,00 €). Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf dieser Seite.
Sportfischer, die ihre FVG-Sportfischereilizenz gemäß den früheren Vorschriften erworben haben, d. h. durch den Besuch von Kursen oder das Bestehen der im Jahr 2013 bereits vorgesehenen Prüfung, und die noch keinen Antrag auf Erteilung einer Fanglizenz gestellt haben, sollten sich an die ETPI-Lizenzausgabestellen wenden, um weitere Informationen zur Erteilung einer Fischereilizenz und die Zahlung der entsprechenden Gebühren zu erhalten.
Zulassungsstelle ETPI - tel. (+39) 0432.551.205/222;
email: licenze@etpi.fvg.it