Pesca Sportiva - Sport Fishing

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Pesca professionale

SPORTFISCHEREI

PRÜFUNG FÜR DIE ERTEILUNG DER FISCHEREILIZENZ VON FRIAUL JULISCH VENEZIA

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß Artikel 27 Absatz 4 des Regionalgesetzes Nr. 42/2017 wird die Sportfischereilizenz nach bestandener Prüfung ausgestellt, zu der sich die Interessenten anmelden können, die zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung und unabhängig von ihrem Wohnsitz das 13. Lebensjahr vollendet haben.

Die Sportfischereilizenz wird mit Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt.

Um die Prüfung ablegen zu können, müssen Sie sich bei den Zulassungsstellen anmelden, entweder persönlich oder elektronisch. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Formulare, die Sie im rechten Menü unter der Rubrik "Formulare" finden (Formular für volljährige Kandidaten und Formular für minderjährige Kandidaten), füllen Sie diese ordnungsgemäß aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie weiter unten im Abschnitt "Anmeldebedingungen".

 

INFO tel: (+39) 0432 551 205 / (+39) 0432 551 222

email:      licenze@etpi.fvg.it

               lisa.tamos@regione.fvg.it

 

Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung

Um sich für die Prüfung anzumelden ist Folgendes notwendig:

  • Das Mindestalter zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung beträgt 13 Jahre, wobei erst mit 14 Jahren die Ausstellung der Fischereilizenz beantragt werden kann;
  • Die fristgerechte Einreichung des Antrags auf Prüfungszulassung in der vorgeschriebenen Weise beim ETPI. 

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Fristen und Anmeldebedingungen der Prüfung zur Erteilung der Sportfischereilizenz

 

Die Anmeldung zur Prüfung muss unter Verwendung des für volljährige und minderjährige Kandidaten erhältlichen Anmeldeformulars erfolgen, das in allen Teilen ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen versehen ist.

Der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann per E-Mail an etpi@regione.fvg.it oder per Fax an die Nummer (+39) 0432 551.299 gesandt oder bei den Zulassungsstellen des Unterzeichners, einschließlich durch Dritte, nach vorheriger Terminabsprache eingereicht werden. 

Der Zulassungsantrag unterliegt einer Stempelgebühr in Höhe von € 16,00, die auf folgende Weise entrichtet werden kann:

    • mittels eines vom Finanzamt ausgestellten Formulars F23. Ein teilweises vorausgefülltes Musterformular können Sie hier herunterladen(für per E-Mail übermittelte Anträge). Der fällige Betrag kann über die üblichen Homebanking-Kanäle oder an jedem Schalter eines Inkassobüros, einer Bank oder eines Postamts bezahlt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem herunterladbaren Formular um ein Musterformular handelt, das mit den fehlenden Daten ausgefüllt werden muss, darunter unter Punkt 4. die persönlichen Daten der Person, die die Anmeldung zur Prüfung beantragt. Der Nachweis über die Entrichtung der Stempelsteuer mit dem Formular F23 ist dem Zulassungsformular beizufügen.
    • Kauf einer Papiermarke im Wert von € 16,00, die in das dafür vorgesehene Feld des Zulassungsantrags geklebt werden muss und dessen Original bei den Zulassungsstellen einzureichen ist.

Kandidaten, die die Prüfung nicht bestehen, können ohne einen neuen Antrag einzureichen, an nachfolgenden Prüfungssitzungen innerhalb desselben Jahres teilnehmen indem sie ihre Teilnahme an ETPI per E-Mail melden. Kandidaten, die die Prüfung im Laufe des Jahres nicht bestanden haben, können einen neuen Antrag auf Teilnahme an den Prüfungssitzungen des folgenden Jahres stellen.

Das ETPI kann beschließen, die Zahl der zulässigen Anmeldungen für bestimmte Prüfungssitzungen zu begrenzen. Wenn die Zahl der eingegangenen Anträge die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt, veröffentlicht das ETPI auf seiner Website die Liste der zu jeder Prüfungssitzung zugelassenen Kandidaten in der chronologischen Reihenfolge der Antragseingänge.

Wenn der Antragsteller nach dem Versand des Antrags oder der Abgabe bei den Zulassungsstellen keine weitere Mitteilung von ETPI erhält, gilt der Antrag als angenommen und die Anmeldung für das beantragte Datum als abgeschlossen.

Die Frist für die Einreichung der Anträge wird auf 3 Tage vor dem Prüfungstermin festgelegt. Die Prüfungssitzung findet statt, wenn mindestens 5 Anträge eingegangen sind.

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Prüfungsfächer

Die Prüfungsfächer umfassen folgenden Themen:

  1. Überblick über die Ökologie aquatischer Ökosysteme: Nahrungskette, ökologische Pyramide, Populationsstruktur und -ökologie, Wettbewerb, Dezimierung und Migration;
  2. Biologie, Ökologie und Erkennung der wichtigsten einheimischen und nichtheimischen Fischarten der Binnengewässer von Friaul-Julisch Venetien;
  3. Elemente des Fischereimanagements: Immissionen, Kampf gegen invasive exotische Arten, Zonierung des Gebiets und der Wasserläufe, Planung und Management des Fischfangs;
  4. Sportfischerei;
  5. Haupttechniken, Fanggeräte und Köder, die beim Fischen verwendet werden, sowie Verhaltensregeln.

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Lehrmaterial

ETPI veröffentlicht in dieser Rubrik die für das Bestehen der schriftlichen Prüfung nützlichen Lehrmaterialien.

ES IST MÖGLICH, DEN SPROTFISCHEREIKALENDER IN PAPIERFORM ZUR PRÜFUNG MITZUBRIGEN UND EINZUSEHEN

 

Lehrmaterial

 

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Auflistung der Prüfungsfragen

ETPI veröffentlicht in diesem Abschnitt die Liste der Fragen, die nach Themen gegliedert sind und im schriftlichen Test verwendet werden.
Aus diesen Listen, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, werden dann mit Hilfe eines automatisierten Zufallsgenerators die Fragen ausgewählt, die den Kandidaten vorgelegt werden. 

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Kalender Prüfungssitzungen

Der Kalender wird mittels persönlicher Mitteilung dem Kandidaten übermittelt.

Kalender Prüfungssitzungen

Änderungen des Datums und der Uhrzeit der Prüfungen sowie organisatorische Änderungen werden auf der ETPI-Website veröffentlicht oder auf Wunsch persönlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie, dass das Material zur Prüfungsvorbereitung im Bereich Lehrmaterial abrufbar ist.

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Prüfungsablauf

Die Prüfung für die Erteilung der Sportfischereilizenz besteht aus einem schriftlichen Test in Form eines Quiz mit Multiple-Choice-Antworten und einem evtl. mündlichen Teil über die im Bereich Prüfungsfächer aufgeführten Themen. Die Prüfung findet in öffentlicher Sitzung vor einer Kommission statt, die vom Generaldirektor des ETPI per Dekret ernannt wird. Die schriftliche Prüfung, die maximal sechzig Minuten dauert, besteht aus einer Kombination von vierzig Fragen, die für jeden Kandidaten unterschiedlich sind. Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine richtig ist. Die Fragen sind wie folgt unterteilt:

  1. sieben Fragen zur Ökologie der aquatischen Ökosysteme;
  2. sieben Fragen zur Biologie, Ökologie und Erkennung der wichtigsten Fischarten;
  3. sieben Fragen zu Elementen des Fischereimanagements;
  4. zwölf Fragen, die Sportfischerei betreffend;
  5. sieben Fragen zu Techniken, Fanggeräte, Ködern und Verhaltensregeln.

Für jede richtige Antwort gibt es zwei Punkte, für jede falsche Antwort null Punkte und für jede Nicht-Antwort wird ein Punkt abgezogen. Die Mindestpunktzahl ist erreicht, wenn siebzig Punkte erreicht werden. Bewerber, die zwischen zweiundsechzig und neunundsechzig Punkte erreicht haben, werden zum mündlichen Teil zugelassen, der höchstens fünfzehn Minuten dauert und vorzugsweise am selben Tag wie die schriftliche Prüfung stattfindet. Der Kandidat besteht den mündlichen Teil, wenn er nach Ansicht der Kommission ausreichende Kompetenzen in den zu prüfenden Fächern nachweisen kann.

 

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Prüfungsergebnis

Die Prüfungskommission trifft die endgültige Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung für jeden Kandidaten. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Prüfling am Ende der Prüfung bekannt gegeben.

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Vorbereitungskurse auf die Fischereilizenzprüfung, die von Sportvereinen, Verbänden und Freiwilligenorganisationen angeboten werden

Sportvereine, Verbände und Freiwilligenorganisationen, die in der Liste gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Regionalgesetzes Nr. 42 vom 1. Dezember 2017 aufgeführt sind, können Vorbereitungskurse für das Bestehen der Prüfung organisieren. Für die Teilnahme an einem solchen Kurs gibt es sechs Bonuspunkte.

Für die Festlegung der Mindestkriterien für die Organisation der genannten Kurse und für weitere Einzelheiten wird auf die Artikel 5 und 6 der Verordnung über die "Modalitäten für die Ausstellung der Dokumente für die Ausübung der Sportfischerei in Binnengewässern, in Umsetzung von Artikel 27 des Regionalgesetzes vom 1. Dezember 2017, Nr. 42 (Regionale Bestimmungen für die Bewirtschaftung der Fischbestände in Binnengewässern)" verwiesen, die durch D. P. Reg. 22/02/2021, Nr. 19 genehmigt wurde.

Es sind derzeit keine Veranstaltungen verfügbar.

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So erhalten Sie die Lizenz nach bestandener Prüfung

Das ETPI stellt die Fischereilizenz in digitalem Format aus, nachdem es die erfolgreiche Prüfung und die Zahlung der Ausstellungskosten bestätigt hat, und sendet sie per E-Mail an die vom Antragsteller angegebene Adresse. Auf besonderen Wunsch und gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr (10,00 €) kann ein Ausdruck der Lizenz in Kartenformat angefordert werden.

Die Lizenz kann erst ab einem Alter von 14 Jahren ausgestellt werden.

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Zahlungsmodalitäten der Kosten für die Ausstellung der Sportfischereilizenz

Ein Bewerber, der die Prüfung bestanden hat und mindestens 14 Jahre alt ist, kann die FVG-Fanglizenz erhalten, indem er Folgendes überweist:

  • die Kosten für die Ausstellung der Lizenz in Höhe von € 25,00 über das PagoPA-System unter Verwendung des von den ETPI-Lizenzausgabestellen vorgedruckten Formulars. Die pagoPA-Zahlung kann online oder vor Ort bei den an der Initiative teilnehmenden Banken und anderen Anbietern über die von ihnen zur Verfügung gestellten Kanäle erfolgen (z. B. Homebanking, Geldautomat, APP auf Smartphones oder Tablets, Schalter, Lottostellen, Tabakwarengeschäfte, Supermärkte usw.), die auf pagopa.gov.it aufgelistet sind. Zu dem Betrag von € 25,00 kommt eventuell noch die Fischereijahresgebühr hinzu, die sich auf € 70,00 ab 18 Jahren und € 15,00 für Minderjährige zwischen 14 und 17 Jahren beläuft.
  • Die Stempelgebühr von € 16,00, die mithilfe des Formulars F23 der italienischen Steuerbehörde erfolgen kann, deren Quittung per E-Mail an licenze@etpi.fvg.it zu senden ist, oder durch Kauf der Papiermarke in Höhe von € 16,00, die im Original bei den ETPI-Lizenzausgabestellen abgegeben werden muss.

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Sportfischerei-Gebühr und Abholung des jährlichen Aufzeichnungsdokuments (DRA)

Nach dem Erwerb einer Fanglizenz ist für die Ausübung der Sportfischerei die Zahlung der Jahresgebühr erforderlich.

Die Jahresgebühr ist den Inhabern einer gültigen Sportfischereilizenz vorbehalten, die in Friaul-Julisch Venetien oder in einer anderen Region der Italienischen Republik nach bestandener Prüfung oder Teilnahme an einem Kurs ausgestellt wurde, und berechtigt zum Sportfischen an 16 Tagen im Monat unter allen Fischereiregimes bis zum 31. Dezember des Jahres, auf das sie sich bezieht. Der Jahresbeitrag beträgt 70,00 € für Personen, die am 1. Januar 18 Jahre und älter sind, und 15,00 € für Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Es ist möglich, die Gebühr über APPesca.fvg oder mit dem von den Zulassungsstellen  vorgedruckten pagoPA-Zahlungsformular oder bei den computerisierten Kontaktadressen zu bezahlen.

Der Fischer, der die Jahresgebühr entrichtet hat, kann das jährliche Aufzeichnungsdokument DRA, auf dem die Ausflüge und Fänge eingetragen werden, in digitalem Format über APPesca.fvg oder in Papierform anfordern, indem er, auch über einen Dritten oder per Post*, bei den Zulassungsstellen  oder bei den computerisierten Kontaktadressen  und nicht computerisierten Kontaktadressen folgendes vorweist:

  • gültige FVG-Sportfischereilizenz;
  • Originalzahlungsbeleg der Jahresgebühr, die mit fvgoder mit dem von den Zulassungsstellen vorgedruckten pagoPA-Formular oder bei den computerisierten Kontaktadressen bezahlt wurde;
  • falls vorhanden, das abgelaufene Fangbuch. Bei Verlust melden Sie den Verlust auf dem Formular für die Ersatzmeldung und fügen Sie ein Ausweisdokument bei.

 * Es besteht die Möglichkeit, ETPI (via Colugna 3, 33100 Udine) um die Zusendung des DRA per Post zu bitten, wobei 8,00 € für Post- und Sekretariatskosten anfallen. ETPI wird das DRA per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Der Besitz der FVG-Sportfischereilizenz ermöglicht den Erwerb der ermäßigten unterjährigen Gebühr (16,00 €). Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie auf dieser Seite.

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Antrag auf Lizenzerteilung nach Zulassungserlangung vor dem Jahr 2022

Sportfischer, die ihre FVG-Sportfischereilizenz gemäß den früheren Vorschriften erworben haben, d. h. durch den Besuch von Kursen oder das Bestehen der im Jahr 2013 bereits vorgesehenen Prüfung, und die noch keinen Antrag auf Erteilung einer Fanglizenz gestellt haben, sollten sich an die ETPI-Lizenzausgabestellen wenden, um weitere Informationen zur Erteilung einer Fischereilizenz und die Zahlung der entsprechenden Gebühren zu erhalten.

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Auskunftsstellen

Zulassungsstelle ETPI  - tel. (+39) 0432.551.205/222;

email: licenze@etpi.fvg.it

          lisa.tamos@regione.fvg.it

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